
Privileg der frühen Universitäten, innere Angelegenheiten ohne Einmischung von außen (Kirche, Landesherren) selbständig zu regeln. (»Rechts- und Strafgewalt). In der Barockzeit verfiel dieses Privileg zusehends jedoch zugunsten der landesherrlichen Gewalt. Im 17. Jahrhunde...
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https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/51edcae8-b9e
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